Schule und Eltern – Partner im Schulalltag
Im Schulgesetz ist festgeschrieben, das Schule und Eltern gemeinsam das Recht des Kindes auf Erziehung und Bildung gewährleisten.
Das Erziehungsrecht der Eltern und der staatliche Bildungs- und Erziehungsauftrag sind in der Schule einander gleichgeordnet. Die gemeinsame Erziehungsaufgabe verpflichtet zu vertrauensvollem partnerschaftlichem Zusammenwirken, zur gegenseitigen Unterrichtung und Hilfe in allen für das Schulverhältnis bedeutsamen Fragen sowie zur Aufgeschlossenheit und Offenheit im Umgang miteinander. Im Rahmen ihrer Möglichkeiten unterstützen die Eltern die Schulen; sie können schulische Vorhaben fördern und Aufgaben übernehmen.